Infos zur Anfahrt
Die Mariahilfer Straße ist zwischen Getreidemarkt und Kirchengasse Begegnungszone, das heißt, dass hier zwar Autos fahren dürfen (Einbahn Richtung stadtauswärts) – aber nur bis zur Kirchengasse, dann ist Fußgängerzone. Auf der Mariahilfer Straße können Sie nicht parken. Parken: Im Kaufhaus Leiner, Karl Schwaighofergasse, Zufahrt von der Mariahilfer Straße; Parkhaus Stiftgasse, Zufahrt von der Mariahilfer Straße oder Siebensterngasse. Taxis dürfen zufahren und Sie auch abholen.
Der Zugang zu unserer Kanzlei ist für Rollstuhlfahrer barrierefrei. Der Lift hat eine lichte Weite von knapp 88 cm. Wir helfen gern bei der Einfahrt in unser Kanzleihaus oder vereinbaren eine für Sie praktikable Möglichkeit für einen Gesprächstermin.