Die Spendenbegünstigung für alle Vereine kommt!
Ab 2024 können alle gemeinnützigen Vereine die steuerliche Absetzbarkeit nutzen.
Bleiben Sie am Laufenden:
Die Reform im Detail
Bisher profitierten nur wenige gemeinnützige Organisationen von der Spendenbegünstigung, also von dem Anreiz für Spender, ihre Spende von der Steuer abzusetzen.
Am 11. Oktober 2023 startete die Begutachtung für die geplante Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf den gesamten gemeinnützigen Bereich. Jeder Verein und jede Körperschaft hat mit 1. Jänner 2024 die Möglichkeit, vom Finanzamt einen Spendenabzugsbescheid zu bekommen um auf die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufgenommen zu werden, wenn sie Formalkriterien der Gemeinnützigkeit erfüllt. Somit können Spenden an diesen Verein bzw. Körperschaft von der Steuer abgezogen werden. Im Detail bedeutet das:
1. Alle gemeinnützigen Organisationen sind berechtigt
Bisher war nur ein eng begrenzter Themenbereich begünstigt (Forschung und Lehre, Mildtätigkeit, Entwicklungs- und/oder Katastrophenhilfe, Umwelt-, Natur- oder Artenschutz, behördlich genehmigte Tierheime). Mit der kommenden Reform werden alle gemeinnützigen Vereine berechtigt sein - also vor allem auch in den Bereichen Bildung, Tierschutz, Sport und Kultur etc.
2. Es wird einfacher
Aktuell sind teure Wirtschaftsprüfer notwendig, um den Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für die Spendenbegünstigung zu erbringen - mit der Reform reicht die Bestätigung des Steuerberaters aus.
3. Niedrigere Zugangsschwellen
Vereine müssen nur ein Jahr ihre begünstigte Tätigkeit ausüben, um die Spendenbegünstigung beantragen zu können - bisher war diese Wartefrist drei Jahre.